Ihr zuverlässiger Partner
für alles, was kühl bleiben muss.
IHR SPEZIALIST IN SACHEN KÜHLANHÄNGER-VERLEIH
SCHNELL, ZUVERLÄSSIG, FLEXIBEL
Haben Sie Fragen oder Wünsche?
Wir sind gerne für Sie da:


Kühlwagenverleih
A. + M. Hübsch

Deininger Str. 6
92360 Mühlhausen
OT Greißelbach

Internet:  www.kuehlwagenverleih-hübsch.de
e-Mail:      info@kuehlwagenverleih-hübsch.de
Tel.:  0178-55 88 783


Kühlwagenverleih Hübsch © 2015
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Tarife / Kaution / Geschäftsbedingungen
Kühlmietpreistabelle

1 Tag: 75,- €
3 Tage (Fr/Sa/So): 200,- €
7 Tage: 350,- €

Kaution: 200,- €

Preise für längere Mietdauer auf Anfrage!
Langzeitmieten sind auf Anfrage möglich.

Transportkosten

Der Mieter ist selbst für den Transport zuständig.
Es besteht jedoch die Möglichkeit den Kühlanhänger anzuliefern und
abzuholen, die Kosten dafür belaufen sich wie folgt:

Bis 10 km   20,- €,  jeder weitere km 1,- €
Dieser Preis gilt jeweils nur für eine Fahrt, Anliefern oder Abholen des
Anhängers.



Preise bei Verlust

Schlüssel    - je 20,- €

Kabel - je 30,- €

Adapterstecker 13- auf 7-polig  15,- €



Reinigung

Der Mieter ist verpflichtet den Kühlwagen gereinigt zurückzubringen. Erfolgt dies nicht,  muss bei Rücknahme eine Endreinigungskostenpauschale entrichtet werden (40,- €). Bitte haben Sie dafür Verständnis.


Bitte beachten Sie unsere Geschäftsbedingungen:

1. Allgemeines
Grundlage dieses Mietvertrages sind ausschließlich die
aufgeführten Vertragsbedingungen. Mündliche
Nebenverhandlungen haben keine Obrigkeit. Der Mieter erkennt
durch seine Unterschrift an, dass er den Anhänger in
ordnungsgemäßen Zustand übernommen hat. Bei Übernahme
des Fahrzeugs ist eine Kopie des Personalausweises oder
Reisepasses zu hinterlegen.

2. Besondere Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger schonend zu
behandelnd und alle für die Benutzung eines Anhängers
bestehenden Vorschriften sorgfältig zu beachten.

3. Mietdauer und Rückgabe
Der Mieter verpflichtet sich den Anhänger in dem von ihm
übernommenen Zustand am vereinbarten Tag wieder
zurückzugeben bzw. sich zwecks eines genauen Zeitpunktes
mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen. Nach 3 Tagen
ohne Benachrichtigung erfolgt Anzeige wegen
Unterschlagung.

4. Auftreten von Schäden
Bei Auftreten von Schäden ist zwecks Durchführung der
Reparatur sofort telefonisch mit dem Vermieter Rücksprache
zu halten. Beschädigte Teile sind aufzuheben und dem
Vermieter bei Rückgabe des Anhängers vorzulegen.

5. Umfang der Haftung des Mieters
Der Mieter haftet grundsätzlich dem Vermieter bei Eintritt von
Schäden am Anhänger oder Diebstahl in voller Höhe für den
dem Vermieter entstandenen Schaden. Der Mieter haftet für
die Reparaturkosten im Schadensfall sowie eventuell
anfallender Abschleppkosten und Sachverständigengebühren.
Der Anhänger ist haftpflichtversichert. Der Mieter ist für die
Einhaltung der Anhängerlast seines Fahrzeuges alleine
verantwortlich.